Über den Gartenverein
Allg. Informationen für Mitglieder
Änderung der RKO zum "Anbau von Cannabispflanze"Informationsblatt "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis"
Informationsblatt PV-Anlage im Kleingarten
Bring Pflicht der Pächter Wasserzählerstände ab 2026
Die Ablesung wurde bisher von den Wegeverantwortlichen übernommen. Der Pächter / das
Mitglied hat eine Pflicht zur Mitteilung, Anzeige oder Übermittlung der Zählerstände. Er ist
verpflichtet seinen Verbrauch an Wasser sowie der geleisteten Pflichtstunden dem Vorstand
oder seinem Beauftragten mitzuteilen. Das kann sowohl über den Wegeverantwortlichen
geschehen, der an einem von Ihm selbst festgelegten Tag eure Daten und Stundenkarten
entgegennimmt, oder Ihr geht den direkten Weg und werft die Stundenkarte samt Ablesewert an
der Vereinsadresse (Chemnitzer Straße 55b) in den Briefkasten. Die Ablesedaten per E-Mail
senden ist möglich, wobei dann die Stundenkarte trotzdem vorgelegt werden muss. Jeder
Pächter erhält eine Rechnung mit einem Zahlungsziel. Dieses Zahlungsziel ist verpflichtend.
Liegt kein Ablesewerte oder Stundenkarten vorliegen, werden in Zukunft pauschal 50 €
berechnet.
Stromzähler bleiben davon unberührt.