Allg. Informationen für Mitglieder

Änderung der RKO zum "Anbau von Cannabispflanze"
Informationsblatt "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis"
Informationsblatt PV-Anlage im Kleingarten

Informationen aus der Jahreshauptversammlung am 21.03.2026

Neuaufschlüsselung des Mitgliedsbeitrages/Gebührenordnung

  • Mitgliedsbeitrag Verein
    (darin enthalten die Umlage für Erneuerungsmaßnahmen)
  • Verbandsbeitrag je Parzelle

Bisher waren im Mitgliedsbeitrag der Beitrag an den Kreisvorstand enthalten.

Ab diesem Jahr sind die Beträge wie folgt gesondert aufzuschlüsseln:

  • Mitgliedsbeitrag/Umlage
    32 € jährlich
  • Mitgliedsbeitrag pro Parzelle Kreisverband
    27 € jährlich

Zudem sind wir dazu angehalten, die Jahresrechnung bis spätestens zum 10.01. des laufenden Jahres zu erstellen.

Bring Pflicht der Pächter Wasserzählerstände ab 2026
Die Ablesung wurde bisher von den Wegeverantwortlichen übernommen. Der Pächter / das Mitglied hat eine Pflicht zur Mitteilung, Anzeige oder Übermittlung der Zählerstände. Er ist verpflichtet seinen Verbrauch an Wasser sowie der geleisteten Pflichtstunden dem Vorstand oder seinem Beauftragten mitzuteilen. Das kann sowohl über den Wegeverantwortlichen geschehen, der an einem von Ihm selbst festgelegten Tag eure Daten und Stundenkarten entgegennimmt, oder Ihr geht den direkten Weg und werft die Stundenkarte samt Ablesewert an der Vereinsadresse (Chemnitzer Straße 55b) in den Briefkasten. Die Ablesedaten per E-Mail senden ist möglich, wobei dann die Stundenkarte trotzdem vorgelegt werden muss. Jeder Pächter erhält eine Rechnung mit einem Zahlungsziel. Dieses Zahlungsziel ist verpflichtend. Liegt kein Ablesewerte oder Stundenkarten vorliegen, werden in Zukunft pauschal 50 € berechnet.

Da sich die Wasserverluste derzeit in normalen Grenzen bewegen, sieht der Verein dieses Jahr von der Verplombung der Wasserzähler ab.

Stromzähler bleiben davon unberührt.

Mitwirkung im Vorstand

Wir Ihr sicher alle wisst, steht 2027 die Wahl des Vorstandes an.

Wir geben in dieser Jahresmitgliederversammlung bekannt, dass sich ein Teil der bisherigen Vorstandsmitglieder nicht mehr zu Neuwahl stellen wird. Die Gründe hierfür sind größtenteils persönliche, aber auch Zeit und Gewissensgründe spielen hier eine Rolle.

Gesucht werden:

  • der Vorsitzende,
  • der Stellvertreter und
  • der Kassenwart.

Ehrenamtliche Mitarbeiter sind die STÜTZE und BASIS des Vereinslebens. so auch in unserem Verein.

Bist Du begeisterungsfähig, kommunikativ, kreativ, belastbar, zeitlich hin- und wieder flexibel, loyal und möchtest Du in Deinem Verein eine stützende und verantwortungsvolle Rolle spielen? Dann bietet der Vorstand des Kleingartenvereins Dir möglicherweise die ideale Plattform, um das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden.

Wenn es zu keinem Vorstand kommt, wird gerichtlich entweder die Auflösung des Vereins ausgesprochen, oder ein Notvorstand zur Ausübung der Rechtsgeschäfte einberufen. Auf jeden Fall kommen dann enorme Kosten auf jedes Mitglied zu.

Deshalb engagiert Euch bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern und sucht passende Kandidaten, die Ihr dem Vorstand vorschlagen könnt. Vielleicht seid Ihr es ja auch mal selbst. Wir haben 1 Jahr Zeit!

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