Allg. Informationen für Mitglieder

Änderung der RKO zum "Anbau von Cannabispflanze"
Informationsblatt "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis"
Informationsblatt PV-Anlage im Kleingarten

Bring Pflicht der Pächter Wasserzählerstände ab 2026
Die Ablesung wurde bisher von den Wegeverantwortlichen übernommen. Der Pächter / das Mitglied hat eine Pflicht zur Mitteilung, Anzeige oder Übermittlung der Zählerstände. Er ist verpflichtet seinen Verbrauch an Wasser sowie der geleisteten Pflichtstunden dem Vorstand oder seinem Beauftragten mitzuteilen. Das kann sowohl über den Wegeverantwortlichen geschehen, der an einem von Ihm selbst festgelegten Tag eure Daten und Stundenkarten entgegennimmt, oder Ihr geht den direkten Weg und werft die Stundenkarte samt Ablesewert an der Vereinsadresse (Chemnitzer Straße 55b) in den Briefkasten. Die Ablesedaten per E-Mail senden ist möglich, wobei dann die Stundenkarte trotzdem vorgelegt werden muss. Jeder Pächter erhält eine Rechnung mit einem Zahlungsziel. Dieses Zahlungsziel ist verpflichtend. Liegt kein Ablesewerte oder Stundenkarten vorliegen, werden in Zukunft pauschal 50 € berechnet.

Stromzähler bleiben davon unberührt.